- Kaufheirat
- Kauf|hei|rat, die (Völkerkunde):Form der Heirat, bei der der Bräutigam eine bestimmte Summe an den Vater der Braut zahlen muss.
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Kauf|hei|rat, die (Völkerk.): Form der Heirat, bei der der Bräutigam eine bestimmte Summe an den Vater der Braut zahlen muss.
Universal-Lexikon. 2012.