Kaufheirat

Kaufheirat
Kauf|hei|rat, die (Völkerkunde):
Form der Heirat, bei der der Bräutigam eine bestimmte Summe an den Vater der Braut zahlen muss.

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Kauf|hei|rat, die (Völkerk.): Form der Heirat, bei der der Bräutigam eine bestimmte Summe an den Vater der Braut zahlen muss.

Universal-Lexikon. 2012.

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